Wirtschaftliche Sozialhilfe
Der Sozialdienst leistet für Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinden in Notlagen wirtschaftliche und persönliche Hilfe. Dabei werden soziale und berufliche Integration, Eigenverantwortung und Selbsthilfe gefördert.
Unsere Leistungen richten sich nach den Vorgaben des Sozialhilfegesetzes und der SKOS-Richtlinien mit dem Ziel der finanziellen Existenzsicherung und Wiedereingliederung. Diese beinhaltet unter anderem:
- Finanzielle Unterstützung
- Erschliessen und Bevorschussung von Ersatzeinkommen inkl. Geltendmachung von Rechtsansprüchen gegenüber Dritten (z.B. IV/EL, Arbeitslosengeld)
- Geltendmachung von Verwandtenunterstützung (nach Art. 328 / 329 ZGB)
- Erschliessen von Überbrückungshilfen (Fonds)
- Überprüfung von Rückerstattungspflicht
- Teilnahme an Arbeitsintegration/Beschäftigungsprogramme (BIAS)
Wir erwarten eine konstruktive und aktive Mitarbeit seitens der Hilfesuchenden.